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Unsere außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Zur Förderung der Klassengemeinschaften und zur Ergänzung unseres Bildungsauftrages finden für die einzelnen Klassenstufen außerunterrichtliche Veranstaltungen statt.

 Außerunterrichtliche Veranstaltungen im Schuljahr 2010/11 

Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz am 08.10.2010

Grundsatz:

Außerunterrichtliche Veranstaltungen stehen in einem engen Zusammenhang zu den Erziehungs- und Bildungszielen der Schule. Sie gehen aus dem Unterricht hervor, bereiten ihn vor bzw. nach oder ersetzen ihn zum Teil. Pädagogisch begründete außerunterrichtliche Veranstaltungen stehen in engem Zusammenhang mit der Klassensituation. Auf einer Klassenkonferenz werden nach Möglichkeit die Planungen (Zeitraum, Dauer, Ziel) für das Schuljahr abgesprochen. Unabhängig davon können bei Bedarf weitere Veranstaltungen genehmigt werden.

Folgende Veranstaltungen sind möglich:  

  • bis zu drei Wandertage (davon ein allg. Wandertag am vorletzten Schultag), Anlehnung an bisherige Praxis
  • Klasse 5 „Mini-Schullandheim“ (v.d.Herbstferien, 2-3 Tage auf der Burg Derneck im Lautertal)
  • Klasse 7/8: Schullandheim zur Nordsee (Ende Kl. 7); kein Winterschullandheim 
  • Stufe 12: einwöchige Studienfahrt
  • Stufe 13: Berlin-Fahrt (drei Schultage)
  • fachbezogene/unterrichtsbezogene Exkursionen und  pädagogisch begründete Veranstaltungen (maximal drei Schultage, wenn vom Bildungsplan nicht anders vorgesehen)
  • Austausch mit Frankreich und Spanien
  • stufenbezogene Sportwettkampftage / Sportabzeichen 5/6
  • Orchesterfreizeit
  • Theaterfreizeit
  • SMV-Seminar
  • Sozialpraktikum Klasse 9
  • Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Berufs- und Studienorientierung
  • Veranstaltungen im Zusammenhang mit der angestrebten Lernpartnerschaft zwischen dem ZSG und der Firma Bitzer, Ergenzingen

Sonstige Regelungen:

  • Zeitraum Beginn des 2. Halbjahres bis zum schriftlichen Abitur keine Fahrten von 13ern
  • Keine Genehmigung von Fahrten in den Europapark oder vergleichbare Freizeitparks
  • potentielle Fachvorsitzende mündlicher Abiturprüfungen können zwischen dem 25.5. und dem 10.6.2011 nicht für AUV oder aus anderen Gründen beurlaubt werden.

Außerunterrichtliche* Veranstaltungen müssen in jedem Einzelfall genehmigt werden.

*Das sind alle Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes statt finden

 
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