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Fehlzeiten / Entschuldigungsverfahren

Fehlzeiten Klasse 5 – 11

1. Die Lehrkraft trägt fehlende Schülerinnen in das Tagebuch ein.

2 a.  Die Erziehungsberechtigten entschuldigen das Fehlen innerhalb von drei Unterrichts-tagen schriftlich bei dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin. Die schriftliche Entschuldigung muss eine Begründung enthalten und formal akzeptabel sein. 

Bei auffällig häufiger Erkrankung kann ein Attest verlangt werden.           

Bei vorhersehbarem Fehlen muss eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden (Arztbesuch, Fahrprüfung......).  SchülerInnen, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, haben Anwesenheitspflicht.SchülerInnen, die nur zum Klassenarbeitstermin fehlen, können ohne weitere Ankündigung zu einer Nachprüfung herangezogen werden.  

2 b.  Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin trägt ein (e) ins Tagebuch ein und versieht es mit seinem/ihrem Kürzel. SportlehrerInnen machen dies in eigenen Verantwortung. 

Maßnahmenkatalog:

  • Der durch Fehlzeiten versäumte Unterricht (auch Hausaufgaben) ist selbstständig nachzuarbeiten. Bei zu spät Kommenden kann dafür ein schriftlicher Nachweis (z.B. Stundenprotokoll) verlangt werden.

  • Unentschuldigte Fehlzeiten (ab einer vollen Unterrichtsstunde) werden im Zeugnis vermerkt. Staffelung: mehr als 5-mal, 10-mal,....

  • Bei unentschuldigtem Fehlen muss in der Regel mit Maßnahmen gerechnet werden (wie Arrest oder Rektoratsarrest, im Wiederholungsfall bis hin zum zeitweiligen Schulausschluss, Ausschluss von Ausflügen und Studienfahrten / Schullandheimen usw.)

Für Klasse 11 gilt: Das Fehlen bei Klassenarbeiten und anderen Leistungsnachweisen muss grundsätzlich durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden.

 
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